Zum Urteil über die Vorratsdatenspeicherung

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Hurra hurra! Auf Twitter wird gejubelt, auf Netzpolitik berichtet und diskutiert. Die Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig und alle bisher gespeicherten Daten sind unverzüglich zu löschen. Nach langer Zeit des Protestes erging heute Morgen 10 Uhr nun also dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die höchste Instanz der deutschen Judikative gab den 34.000 Klägerinnen und Klägern Recht: Das Anlegen eines „Datenpools“, auf den nach gut Dünken zugegriffen werden kann, widerspricht dem Grundgesetz, der Verfassung Deutschlands und insbesondere Artikel 10 Satz 1 — dem sog. Post- und Briefgeheimnis. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss also auch in Zukunft gewahrt bleiben.
Im Urteil betonten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zusätzlich den besonderen Schutz der Kommunikation zwischen der Klientel / Kundschaft sozialer Einrichtungen, Beratungsstellen und Selbsthilfeeinrichtungen mit ihren Vertrauenspersonen (bspw. Sozialarbeitern). Dem Staat — bzw. staatlichen Behörden — sind hier also ebensolche Hürden in den Weg gestellt wie überall sonst.
Damit ist nicht nur ein Bannkreis für staatliche Pauschal-Bespitzelungen um die einzelne Person gezogen, sondern auch das problematische Doppelmandat Sozialer Arbeit angesprochen. In der Beratung — und ganz besonders der Beratung grenzwertiger Fälle wie bei Drogenmissbrauch oder Prostitution — gilt es nämlich von Fall zu Fall zwischen der Hilfe, die geleistet werden soll und der Kontrolle die von staatlicher Seite gefordert ist, abzuwägen. Das Einrichtungen der Sozialen Arbeit also nicht per se eine staatlich Kontrollfunktion erfüllen müssen ist damit bestätigt und vielleicht auch das Vertrauen Hilfesuchender in soziale Einrichtungen gestärkt.

1. Kommentar

  • Find ich gut, dass das hier mal in der Form besprochen wird. Mit Sicherheit wichtig, an der Sache solltet Ihr dranbleiben. Ich meine, dass ich vor ein paar Tagen in einem ähnlichen Blog zum gleichen Thema etwas gelesen habe.

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